Sie haben die Fragen zum Kircheneintritt - die Mitarbeitenden der Landeskirche die Antworten.
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Mitgliedschaft
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
Pfarrerin Elfriede Bezold-Löhr beantwortet Ihre Fragen zu einem (Wieder-) Eintritt in die evangelische Kirche in Bayern.
Wer noch nicht getauft ist, wird Kirchenmitglied durch die Taufe. Zur Taufvorbereitung wenden Sie sich entweder an die Pfarrerin oder den Pfarrer in der Kirchengemeinde vor Ort oder die Pfarrer und Pfarrerinnen von ‚Segen.Servicestelle für Taufe, Trauung, Bestattung und mehr'.
Jede evangelische Pfarrerin, jeder evangelischer Pfarrer kann einen Kircheneintritt vollziehen. In der Regel erfolgt dies in der Kirchengemeinde vor Ort oder bei einem Pfarrer oder einer Pfarrerin vom Netzwerk Kircheneintritt. Zum Eintrittsgespräch bitte den Personalausweis, die Tauf- oder Konfirmationsurkunde sowie (wenn noch vorhanden) die Austrittsbescheinigung mitbringen. Im Eintrittsgespräch kann alles angesprochen werden, was Sie beim Aus- und Eintritt bewegt (hat). Im Anschluss an das Gespräch kann der Kircheneintritt mit den genannten Unterlagen sofort vollzogen werden. Nach dem erfolgten Eintritt sind Sie herzlich zu einem Gottesdienstbesuch mit Abendmahlsteilnahme eingeladen, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Ein Wechsel der Konfession bzw. Kirche ist formal gesehen immer ein Austritt aus der einen Kirche und ein Eintritt in die andere Kirche. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass der Austritt aus einer kirchensteuerpflichtigen Kirche immer im Standesamt zu erfolgen hat. Der Eintritt in die evangelische Kirche erfolgt durch eine Pfarrerin / einen Pfarrer, entweder in der Kirchengemeinde vor Ort oder beim Netzwerk Kircheneintritt. Für den Eintritt bitte den Personalausweis, die Taufurkunde sowie die Austrittsbescheinigung mitbringen, die Sie beim Standesamt erhalten haben. Im Eintrittsgespräch wird auf die Unterschiede zwischen den Konfessionen eingegangen. Wenn alle Fragen geklärt sind, kann der Eintritt gleich vollzogen werden.
Die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde wird durch den ersten Wohnsitz bestimmt. In der Gemeindesuche finden Sie Ihre zuständige Kirchengemeinde. Wenn Sie in einer anderen Kirchengemeinde als der Kirchengemeinde am Wohnsitz aktiv am Gemeindeleben teilnehmen, ist abweichend von der Regel der Eintritt in diese andere Gemeinde möglich.
In erste Linie Zeit für ein persönliches Gespräch. Formal sind der Personalausweis, der Taufnachweis und (wenn noch vorhanden) die Austrittsbescheinigung erforderlich. Falls Sie den Taufnachweis nicht finden können, sind wir gern bei der Beschaffung behilflich.
Kirchenmitglieder sind dann kirchensteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen lohn- oder einkommenssteuerpflichtig ist. In Bayern erhebt das Finanzamt nur 8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer (statt 9 Prozent). Der fehlende Prozentpunkt wird von der Kirchengemeinde vor Ort als sogenanntes Kirchgeld erhoben. Je nach persönlichem Einkommen ist das ein Betrag zwischen 5 und 120 Euro jährlich. Damit wird die Arbeit der örtlichen Kirchengemeinde sowie evangelischer Einrichtungen vor Ort unterstützt.
Weitere Angaben zur Kirchensteuer finden Sie in der Themenwelt "Kirche und Geld".
Es gibt viele gute Gründe für die Kirchenmitgliedschaft. Falls Sie dennoch zweifeln oder Fragen haben, stehen Ihnen die Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Landeskirche gern als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sollten Sie sich danach trotzdem entschließen, aus der Kirche auszutreten, muss der Kirchenaustritt aufgrund gesetzlicher Regelungen im örtlichen Standesamt (nicht gegenüber der Kirche) persönlich erklärt werden.
13.02.2024